Befähigte Person – Technik (BP-T)
Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung (ohne elektrische/elektronische Komponenten) des THW Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS, UVV) in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Die BP-T hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:
- Verbandkasten und Verbandmaterial
- Krankentransportausstattung
- Leitern
- Kettensägen
- Motorgetriebene Trennschleifer
Diese Funktion wird nur noch im Einsatzfall (Großschadenslagen) verwendet. Die regelmäßigen Prüfungen bzw. Prüfungen nach dem Einsatz werden durch die Befähigte Person Technik der Regionalstelle durchgeführt.