Die Befähigte Person – Elektro (BP-E)
Die Befähigte Person - Elektro hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS, UVV) in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:
- Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel: dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind
- Nicht stationäre Anlagen: Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden
- Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0701-0702 „Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang:
- Sichtprüfung
- Schutzleiterprüfung
- Isolations-Widerstandsprüfung
- Funktionsprüfung
Diese Funktion wird nur noch im Einsatzfall (Großschadenslagen) verwendet. Die regelmäßigen Prüfungen bzw. Prüfungen nach dem Einsatz werden durch die Befähigte Person Elektro der Regionalstelle durchgeführt.