Voraussetzungen für den Erhalt der Einsatzbereitschaft ist ein jährlicher Streckendurchgang in einer Übungsanlage.
Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie sind diese Anlagen jedoch gesperrt und entsprechende Übungen sind auf Standortebene dezentral durchzuführen.
Die Einhaltung strenger Hygiene- sowie Coronaschutzmaßnahmen ermöglichte es den Gunzenhäuser
Atemschutzgeräteträgern einen aufgebauten Parcours im Freien zu durchlaufen.
Zusätzlich muss jeder Atemschutzgeräteträger jährlich an einem Einsatz unter Atemschutz oder einer Atemschutzübung teilnehmen sowie regelmäßig durch einen Betriebsarzt untersucht werden.
Diese erforderliche Atemschutzübung wurde an einem Übungsobjekt im benachbarten Frickenfelden durchgeführt – es mussten mehrere vermisste Personen lokalisiert und gerettet werden.
Neben einer gewissen körperlichen Fitness müssen die Kameraden mit Zusatzausbildung „Atemschutzgeräteträger“ auch psychischen Belastungen standhalten. So erfordert es beispielsweise enge, dunkle sowie verrauchte Räume und Engstellen zu überwinden.