Die Befähigte Person – Logistik (BP-Log)
Die Befähigte Person-Logistik hat die Aufgabe, die Ausstattung (ohne elektrische/ elektronische Komponenten) der (Teil-) Einheiten gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS, UVV) in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Die BP-Log hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:
- Ketten, Drahtseile, Rundschlingen und sonstige Anschlagmittel
- Kettenzüge, Drahtseilzuggeräte und Zubehör
- Schäkel, Umlenkrollen, Kloben und sonstige Lastaufnahmemittel
- Zurrmittel
Diese Funktion wird nur noch im Einsatzfall (Großschadenslagen) verwendet. Die regelmäßigen Prüfungen bzw. Prüfungen nach dem Einsatz werden durch die Befähigte Person Technik der Regionalstelle durchgeführt.