Der / Die Kraftfahrer/-in GGVS/ ADR (Kf ADR)
Der/ die Kraftfahrer/-in GGVS/ ADR ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Gefahrguttransporten mit THW-Einsatzfahrzeugen verantwortlich.
Der/ die Kraftfahrer/-in hat:
- den Gefahrguttransport gemäß geltender Vorschriften und Gesetze durch zu führen
- das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen
- Schäden und Verluste hat er/ sie zu melden
- Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/ sie hinzuwirken
- Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/ sie zu achten
- den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen
- die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren