Der / Die Kraftfahrer/-in GGVS/ ADR (Kf ADR)

Der/ die Kraftfahrer/-in GGVS/ ADR ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Gefahrguttransporten mit THW-Einsatzfahrzeugen verantwortlich.

Der/ die Kraftfahrer/-in hat:

  • den Gefahrguttransport gemäß geltender Vorschriften und Gesetze durch zu führen
  • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen
  • Schäden und Verluste hat er/ sie zu melden
  • Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/ sie hinzuwirken
  • Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/ sie zu achten
  • den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen
  • die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren