Die Befähigte Person – Logistik (BP-Log)

Die Befähigte Person-Logistik hat die Aufgabe, die Ausstattung (ohne elektrische/ elektronische Komponenten) der (Teil-) Einheiten gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS, UVV) in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.

Die BP-Log hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:

  • Ketten, Drahtseile, Rundschlingen und sonstige Anschlagmittel
  • Kettenzüge, Drahtseilzuggeräte und Zubehör
  • Schäkel, Umlenkrollen, Kloben und sonstige Lastaufnahmemittel
  • Zurrmittel

Diese Funktion wird nur noch im Einsatzfall (Großschadenslagen) verwendet. Die regelmäßigen Prüfungen bzw. Prüfungen nach dem Einsatz werden durch die Befähigte Person Technik der Regionalstelle durchgeführt.