Der / Die Zugführer/-in

Der Zugführer führt die Helfer seines Technischen Zuges. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben. Nach der Führungslehre sind das zwischen drei und fünf Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu sieben Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten.

Der Zugführer hat folgende Aufgaben:

  • Organisation und Aufrechterhaltung der materiellen Einsatzbereitschaft des Zuges durch Kontrolle, Weisungen und Initiierungen von Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen
  • Organisation und Aufrechterhaltung der persönlichen Einsatzbereitschaft der Helfer/innen des Zuges durch Setzen von Schwerpunkten, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausbildung und Empfehlung von Ausbildungen für einzelne Helfer/innen
  • Planen, Durchführen und Auswerten von Übungen entsprechend des Ausbildungsbedarfes in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeauftragten und den Unterführern/Unterführerinnen
  • Beurteilung der Unterführer/innen auf ihre Eignung und Stellen von Anträgen für ihre Abberufung / Berufung
  • Sicherstellung der Alarmierung der Teileinheiten gemäß der Alarmordnung
  • Verantwortliche Führung des Einsatzes und Zusammenarbeit
  • Unterstellung der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle gemäß der gültigen Vorschriften
  • Planung, Organisation und Aufbau von Führungsstrukturen zur Bearbeitung des Einsatzes
  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Ruhezeiten, Schutzkleidung)
  • Sicherstellung des fachgerechten Einsatzes der unterstellten Teileinheiten
  • Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne