Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1

In der vergangenen Woche absolvierten unsere neuen Kameradinnen und Kameraden erfolgreich die  24 Unterrichtsstunden umfassende Kraftfahrausbildung Teil 1. Herzlichen Glückwunsch! Dies berechtigt sie nun zum Fahren von Dienstfahrzeugen der Klasse B bzw. BE - natürlich nur, soweit sie bereits einen Führerschein dieser Klasse besitzen.

Zu den Inhalten der Ausbildung gehören, neben dem Umgang mit den teilweise größeren Fahrzeugen, als sie teilweise privat gewohnt sind zu fahren, auch organisatorische Aspekte wie z. B. wie betanke ich ein Dienstfahrzeug, wie werden die Kosten für die Betankung dokumentiert und abgerechnet, oder auch wann darf ich ein Dienstfahrzeug überhaupt benutzen.

Da die Einsatzfahrt oft eine ganz andere Belastung für die Fahrerin oder den Fahrer bedeutet als eine private Fahrt zum Einkaufen, mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich auch mit diesem Thema befassen und die Faktoren, welche bei einer Einsatzfahrt auf die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer einwirken, erarbeiten.

Nicht zuletzt wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einsatzfahrten vermittelt, insbesondere die Fahrten unter Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte (Blaulicht und Horn) erfolgen unter besonderen Rechtsvorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann für die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer weitreichende Konsequenzen haben.

Drei der Kameraden besitzen bereits den Führerschein der Klasse CE und dürfen am kommenden Samstag den zweiten Teil der Kraftfahrausbildung in Ingolstadt absolvieren. Viel Erfolg dabei!


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