Die sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV)

Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Befähigten Person Gefahrgut des Regionalbereichs (BPG-RB) sicherstellen. Hierzu berät sie den/ die Ortsbeauftragte, die Führungskräfte und die Helfer/-innen des Ortsverbandes (mit Unterstützung durch die BPG-RB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/ Behältnissen transportiert werden, und dass die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entspricht

Zu den Aufgaben der Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband gehört:

  • Zusammenwirken mit der Befähigten Person Gefahrgut des Regionalbereichs (BPG-RB)
  • Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den/ die Ortsbeauftragte/n und die BPG-RB
  • Mitwirkung bei der Unterweisung/ Fortbildung der Helfer/-innen (insbesondere Kraftfahrer/-innen) in Gefahrgutfragen
  • Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/ Behältnissen.
  • Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich:
    • Ladungssicherung
    • Mengengrenzen
    • Kennzeichnung der Gefahrgüter
    • Begleitpapiere