Der / Die Sicherheitsbeauftragte/r hat den/ die Ortsbeauftragte/r und die Führungskräfte bei der Durchführung des Unfallschutzes zu beraten und zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen fortlaufend zu überzeugen.

Zu den Aufgaben des / der Sicherheitsbeauftragte/n gehört:

  • Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den/ die OB.
  • Mitwirkung bei der Unterweisung/ Fortbildung der Helfer/-innen (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer/-innen) in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
  • Überwachung von Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie von technischen und sonst. technischen Hilfeleistungen zur Aufdeckung von Gefahrenquellen.
  • Überprüfung bzw. Überwachung:
    • der technischen Schutzeinrichtungen
    • des Zustandes der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/-innen
    • der Mängelbeseitigung
    • der Eintragung im „Verbandbuch“.
  • Erstellung, Führung und Auswertung von Unfallanzeigen
    und –meldungen sowie der OV Unfallstatistik
  • Vorschläge, Beratung und Anregungen zur Verbesserung
    der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie ggf. Organisation entsprechender Maßnahmen.
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten