Die Befähigte Person – Elektro (BP-E)

Die Befähigte Person - Elektro hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS, UVV) in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.

Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:

 

  • Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel: dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind
  • Nicht stationäre Anlagen: Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden
  • Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0701-0702 „Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang:
    • Sichtprüfung
    • Schutzleiterprüfung
    • Isolations-Widerstandsprüfung
    • Funktionsprüfung

Diese Funktion wird nur noch im Einsatzfall (Großschadenslagen) verwendet. Die regelmäßigen Prüfungen bzw. Prüfungen nach dem Einsatz werden durch die Befähigte Person Elektro der Regionalstelle durchgeführt.