Der / Die Truppführer/-in

Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer.

Der / Die Truppführer/-in hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
  • Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
  • Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/-innen
  • Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
  • Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
  • Dokumentation des Einsatzes

Im technischen Zug des Ortsverband Gunzenhausen gibt es für die 3 Gruppen insgesamt 4 Truppführer: