Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil1

An mehreren Terminen ablsolvierten 4 Kameradinnen und Kameraden die "Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1" und haben damit die Fahrgenehmigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 3.5 Tonnen erworben.

„Wenn ich Blaulicht und Sirene anmache darf ich machen was ich will, ich bin der König der Straße“. So stellen sich viele Menschen das Fahren mit Wege- und Sonderrechten vor. Dass dies gerade nicht so ist muss gelernt sein. Zu diesem Zweck fand in den vergangenen Wochen die Bereichsausbildung für Kraftfahrer Teil 1 bei uns im Ortsverband statt. Den Teilnehmern wurde im Detail beigebracht, worauf beim Umgang mit Dienstfahrzeugen zu achten ist, wann Wege- und Sonderrechte genutzt werden dürfen und welche Grenzen diese haben.

Die Grundlage dieser Ausbildung liegt natürlich im Verständnis der geltenden Gesetze und Richtlinien. In zwei Unterrichtseinheiten wurde erläutert, wie Wege- und Sonderrechte in der Straßenverkehrsordnung verankert sind, wie man sie anwendet und wie das THW dies in den eigenen Dienstvorschriften umsetzt. Nachdem diese Punkte ausreichend in den Köpfen der Teilnehmer verankert waren, konnte zum praktischen Ausbildungsteil fortgeschritten werden.

Die Ausbildung wurde dabei in mehrere Stationen aufgeteilt, die unter anderem den technischen Dienst am Fahrzeug, das Fahren mit ein oder mehreren Einweisern und die Nutzung der Signalanlage beinhaltet haben. Als krönender Abschluss folgte noch eine Fahrt im geschlossenen Verbund (Kolonne). Dies erfordert von allen Fahrern besondere Aufmerksamkeit und kann nur im realen Straßenverkehr wirksam geübt werden.

Alle Teilnehmer haben die Ausbildung erfolgreich absolviert und erhielten durch den Ortsbeauftragten Willi Rettlinger die ersehnte Fahrgenehmigung im THW.  


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